Familienmitglied*
- Die Familienmitgliedschaft endet mit Erreichen des 18. Lebensjahres.
- Für die Familienmitgliedschaft genügt die Mitgliedschaft eines Elternteils.
Ermäßigungen
- Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende (WDL), Zivildienstleistende (ZDL) und Auszubildende (Azubi) können ab 18 Jahren einen
Ermäßigungsantrag stellen, mit Angabe der voraussichtlichen Dauer, längstens jedoch bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres.
- Behinderte müssen einen Behinderungsgrad von 50% nachweisen.
- Ohne Antrag werden die Mitgliedsbeiträge ab dem 60. Lebensjahr ermäßigt.
Abbuchung
- Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per Lastschrift abgebucht.
Kündigung
- Kündigungen sind spätestens vier Wochen vor dem Jahresende einzureichen.