Auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr blickte der SV 1848 Bad Buchau am Federsee bei seiner Generalversammlung am Freitag, 13. März 2026, zurück. Zahlreiche Mitglieder waren der Einladung gefolgt, um sich über die Entwicklungen im Verein zu informieren und an den turnusmäßigen Entscheidungen mitzuwirken.
Der Vorsitzende Wolfgang Lipke begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Versammlung. Die Vorsitzende Gesa Fritzsche ließ sich aufgrund einer beruflichen Fortbildung entschuldigen, ebenso die beiden Kassenprüfer.
Für einen gelungenen Auftakt sorgte die neu gegründete Tanzgruppe des Vereins, die nach der Begrüßung eine kurze Aufführung präsentierte und dafür viel Applaus erhielt.
In seinem Jahresbericht blickte Lipke auf das Vereinsjahr 2025 zurück und hob insbesondere das große Engagement der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hervor, die das vielfältige Vereinsleben ermöglichen.
Der Kassenbericht für das Jahr 2025 wurde vom Vorsitzenden vorgetragen, da der Finanzreferent verhindert war. Dabei wurde deutlich, dass der Verein einen Überschuss erwirtschaften konnte. Dieser ist vor allem auf zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen zurückzuführen, die im vergangenen Jahr zur Finanzierung des neuen Vereinsheims durchgeführt wurden. Der Spatenstich für das Bauprojekt ist für den 15. März 2026 geplant.
Der Bericht der Kassenprüfer wurde stellvertretend verlesen und bestätigte eine ordnungsgemäße und einwandfreie Kassenführung. Anschließend wurden der Vorstand sowie die Kassenprüfer von der Versammlung einstimmig entlastet.
Auch die Abteilungsleiter berichteten über die Aktivitäten und Entwicklungen in ihren jeweiligen Bereichen und gaben Einblicke in das sportliche und organisatorische Vereinsgeschehen.
Bei den turnusmäßigen Neuwahlen stellten sich alle bisherigen Vorstandsmitglieder und Beisitzer erneut zur Wahl und wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.
Ein weiterer Beschluss der Versammlung betraf die Gewährung der Ehrenamtspauschale für den Finanzreferenten gemäß § 15 Absatz 2 der Vereinssatzung, um den hohen organisatorischen Aufwand dieses Amtes zu würdigen.
Ein besonderer Höhepunkt des Abends waren die Ehrungen: Die Fußball-B-Jugend sowie die aktiven Herrenmannschaften wurden für ihre Meisterschaften im Jahr 2025 ausgezeichnet. Darüber hinaus ehrte der Verein zehn Mitglieder für ihre 50-jährige Vereinstreue. Für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement erhielten Johannes Blank und Alex Menz die Ehrennadel des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) in Bronze. Tommy Beck wurde mit der Ehrennadel des WLSB in Silber ausgezeichnet.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ stellte der Vorstand den Mitgliedern außerdem die aktuellen Planungen für das neue Vereinsheim vor und gab einen Ausblick auf die nächsten Schritte des Projekts.
Zum Abschluss bedankte sich der Vorsitzende bei allen Mitgliedern für ihre Unterstützung und ihr Engagement im Verein.
Termin: Freitag, 13.03.2026 um 20:00 Uhr
Ort: Mensa der Federsee-Gemeinschaftsschule in Bad Buchau
Liebe Mitglieder,
zur Generalversammlung 2026 laden wir hiermit gemäß § 18 Abs. (1) unserer Satzung herzlich ein.
Tagesordnung:
TOP 1: Erstattung des Jahresberichtes durch die Vorsitzenden
TOP 2: Kassenbericht 2025 durch den Finanzreferenten
TOP 3: Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2025
TOP 4: Bericht der einzelnen Abteilungsleiter
TOP 5: Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer für das Jahr 2025
TOP 6: Antrag auf Beschluss der Gewährung der Ehrenamtspauschale in voller gesetzlicher Höhe gemäß Paragraph 15 Absatz (2) unserer Satzung für den Finanzreferenten im Vorstand
Grundsätzlich üben die Vorstände ihre Tätigkeit im Ehrenamt aus. Sie haben zwar Anspruch auf Auslagenersatz, aber um den großen Aufwand, mit dem einzelne Ämter und Posten in unserem erweiterten Vorstand verbunden sind, als Zeichen der „Wertschätzung“ in einer geringen Weise „honorieren“ zu können, schlagen wir der Generalversammlung vor, die Gewährung der Ehrenamtspauschale für diesen Posten bis zu einem gegenteiligen Beschluss der Generalversammlung zu gewähren.
TOP 7: Beschlussfassung über Anträge
Zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Einladung liegt den Vorsitzenden (noch) kein Antrag von Mitgliedern vor.
Anträge müssen gemäß § 18 Abs. (2) unserer Satzung bis spätestens 2 Wochen vor der Generalsversammlung bei einem der beiden Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden und von 10 Mitgliedern unterzeichnet sein.
TOP 8: Kandidatenvorstellung für die Wahl des Vorstandes und der Beisitzer des SV 1848 Bad Buchaus
TOP 9: Neuwahlen des Vorstandes und der Beisitzer
TOP 10: Ehrungen
TOP 11: Verschiedenes
Mit sportlichem Gruß
Gesa Fritzsche & Wolfgang Lipke